Der Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt vertritt und berät Sie in allen gerichtlichen und aussergerichtlichen Angelegenheiten vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden des Fürstentums Liechtenstein, vor inländischen und ausländischen Schiedsgerichten sowie vor Internationalen Gerichten.
Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Anwaltsgeheimnis ist gesetzlich geschützt. Mit dem Rechtsanwalt können Sie somit alles besprechen, ohne Indiskretionen befürchten zu müssen.
Er übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus.
Der Rechtsanwalt untersteht der Disziplinargewalt des Fürstlichen Obergerichtes.
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